Schätzwert: 79.000 €
Beschreibung:
Grundbucheintragung:
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Wohnung im Erdgeschoss; Grundstück mit Mehrfamilienhaus; Baujahr ca. 1910; Massivhaus; viergeschossig; Keller; Satteldach; Anbau massiv; zweigeschossig; Pultdach; Vorderhaus mit 9 Wohneinheiten und Anbau mit 2 Wohneinheiten; Wohnung ist soweit bekannt leerstehend; Der bauliche Zustand ist befriedigend; Es besteht erheblicher Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf; Keine Innenbesichtigung erfolgt;
Verkehrswert: |
39.000,00 € |
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Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Wohnung im Anbau; Grundstück mit Mehrfamilienhaus; Baujahr ca. 1910; Massivhaus; viergeschossig; Keller; Satteldach; Anbau massiv; zweigeschossig; Pultdach; Vorderhaus mit 9 Wohneinheiten und Anbau mit 2 Wohneinheiten; Wohnung ist soweit bekannt leerstehend; Der bauliche Zustand ist befriedigend; Es besteht erheblicher Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf: Keine Innenbesichtigung erfolgt;
Verkehrswert: |
40.000,00 € |
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Der Versteigerungsvermerk ist am 31.10.2019 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks, des Erbbaurechts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, so tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Gericht: Amtsgericht Pirmasens
Aktenzeichen: 0001 K 0080/ 2019
Versteigerungstermin:
am 26.04.2023 um 03:00 Uhr
Versteigerungsort: Amtsgericht Pirmasens, Saal153
Kategorie(n): Eigentumswohnung
PLZ/Ort: 66954 Pirmasens, Rheinland-Pfalz
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