Laut Wertgutachten handelt es um ein Wohnbaugrundstück mit landwirtschaftlichen Flächen. Das Flurstück 348 ist mit einem Wohnhaus als Doppelhaushälfte, einem ausgebauten Stallgebäude sowie einem Nebengebäude mit zwei Garagen, Remise und Abstellraum bebaut. Auf dem Flurstück 296, das nur über das Flurstück 348 zu erreichen ist, befindet sich die unverkleidete Stahlkonstruktion eines Hallengebäudes.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG wie folgt festgesetzt: