Die vorliegende Eigentumswohnung ist Bestandteil einer im Jahr 1929 in 47057 Duisburg - Neudorf-Süd errichteten und 1956 wieder aufgebauten, größeren Wohnanlage, die unter Denkmalschutz steht und als "Einschornstein-Siedlung" bezeichnet wird. Die Eigentümergemeinschaft umfasst die Häuser Kortumstraße 122, 124, 126, 128, Silcherstraße 1, 3, 5, 7 mit insgesamt 40 Wohneinheiten. Die Wohnfläche der gegenständlichen Wohnung beträgt ca. 61 qm und verteilt sich gemäß dem Aufteilungsplan auf zwei Zimmer, eine Küche, eine Diele, ein Badezimmer, einen Abstellraum sowie zwei Balkone. Das Sondereigentum wurde zum Stichtag eigengenutzt. Eine Innenbesichtigung war nicht möglich. Das Gemeinschaftseigentum befand sich in einem durchschnittlich gepflegten Gesamtzustand. Das zu bewertende Sondereigentum ist mit der darüber liegenden Wohnung im zweiten Obergeschoss (Parallelverfahren 651 K 46/24, SE-Nr. 5) verbunden worden, wobei letztere über keinen eigenständigen Wohnungseingang mehr verfügt. Es besteht vermutlich eine innen liegende Verbindungstreppe, über die der Zugang erfolgt.