Schätzwert: 15.000,00€
Beschreibung:
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungs-
vermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der
Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn
der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der
Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht
berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des
Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.
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Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs
– getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten
Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle abgeben.
Gericht: Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen: 0048 K 0021/ 2024
Versteigerungstermin:
am 28.05.2026 um 09:00 Uhr
Versteigerungsort: AG Saarbrücken, Mainzer Straße 178
Kategorie(n): Sonstiges
PLZ/Ort: 66299 Friedrichsthal, Saarland
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