Zwangsversteigerung: Sonstiges in 67822 Bayerfeld-Steckweiler, Rheinland-Pfalz Hengstbacherhof 7

Schätzwert: Lfd. Nr. 1 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 341,00 €       Lfd. Nr. 2 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 1.340,00 €       Lfd. Nr. 3 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 6,00 €       Lfd. Nr. 4 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 2,00 €       Lfd. Nr. 5 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche.   Verkehrswert: 2.210,00 €       Lfd. Nr. 6 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 2.750,00 €       Lfd. Nr. 7 Lt. Gutachten handelt es sich um zwei jeweils zweigeschossige, 1x unterkellertes und 1x nicht unterkellertes, freistehendes und einmal einseitig angebautes Einfamilienhaus (Hengstbacherhof 7) mit jeweils nicht ausgebautem Dachgeschoss nebst Scheune mit Satteldach als Anbau in massiver Bauart an unterkellertem Einfamilienhaus sowie zwei weiteren Scheunen, jeweils mit Giebeldach als auch ein Schuppen mit Flachdach, stehend zwischen den beiden vorgenannten Scheunen. Insgesamt ist ausweislich des Gutachtens der bauliche Zustand schlecht. Es besteht umfassender Renovierungs- und Sanierungsbedarf in nahezu allen Bereichen des Gebäudekomplexes. Verkehrswert: 81.500,00 €       Lfd. Nr. 8 Lt. Gutachten handelt es sich um ein freistehendes zweigeschossiges Einfamilienhaus (Hengstbacherhof 5), wahrscheinlich nicht unterkellert, mit ausgebautem Dachgeschoss. Der bauliche Zustand ist befriedigend. Dieses Flurstück = Fl.St. 937/2 bildet  mit dem Fl.St. 985/4 (lfd. Nr. 9) eine wirtschaftliche Einheit. Ausweislich des Gutachtens ist das Objekt Hengstbacherhof 5 (Hofanlage; Wohnhaus, Scheune) im Verzeichnis der Kulturdenkmäler der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz gelistet, vgl. Bl. 8 des Gutachtens. Verkehrswert: 26.126,00 €       Lfd. Nr. 9 Lt. Gutachten handelt es sich um eine Scheune in massiver Bauart, errichtet 1839. Die Flurstücke 985/4 und 937/2 (lfd. Nr. 8) bilden eine wirtschaftliche Einheit Verkehrswert: 109.226,00 €       Lfd. Nr. 10 Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert: 990,00 €  

Beschreibung:

Eingetragen im Grundbuch von Sankt Alban

lfd.Nr.

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

1

Sankt Alban

992/4

Landwirtschaftsfläche

Am Oberndorfer Wald

1.364

559 BV 5

2

Sankt Alban

926

Landwirtschaftsfläche

Am Hirtenhaus

5.350

559 BV 10

3

Sankt Alban

906/3

Landwirtschaftsfläche

In den Gartenwiesen

23

559 BV 13

4

Sankt Alban

933

Landwirtschaftsfläche\Am Hirtenhaus

80

559 BV 14

5

Sankt Alban

990

Landwirtschaftsfläche

In den Pfuhlwiesen

8.830

559 BV 15

6

Sankt Alban

930/1

Landwirtschaftsfläche

Am Hirtenhaus

11.003

559 BV 21

7

Sankt Alban

935/2

Gebäude- und Freifläche

Hengstbacherhof 7

1.124

559 BV 24

8

Sankt Alban

937/2

Gebäude- und Freifläche

Hengstbacherhof

286

559 BV 26

9

Sankt Alban

985/4

Gebäude- und Freifläche

Hengstbacherhof

1.156

559 BV 28

10

Sankt Alban

988/5

Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche

 Hengstbacherhof

3.959

559 BV 31

 

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Lfd. Nr. 1

Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche.

Verkehrswert:

341,00 €

 

 

 

Lfd. Nr. 2

Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche.

Verkehrswert:

1.340,00 €

 

 

 

Lfd. Nr. 3

Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche.

Verkehrswert:

6,00 €

 

 

 

Lfd. Nr. 4

Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche.

Verkehrswert:

2,00 €

 

 

 

Lfd. Nr. 5

Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche.

 

Verkehrswert:

2.210,00 €

 

 

 

Lfd. Nr. 6

Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche.

Verkehrswert:

2.750,00 €

 

 

 

Lfd. Nr. 7

Lt. Gutachten handelt es sich um zwei jeweils zweigeschossige, 1x unterkellertes und 1x nicht unterkellertes, freistehendes und einmal einseitig angebautes Einfamilienhaus (Hengstbacherhof 7) mit jeweils nicht ausgebautem Dachgeschoss nebst Scheune mit Satteldach als Anbau in massiver Bauart an unterkellertem Einfamilienhaus sowie zwei weiteren Scheunen, jeweils mit Giebeldach als auch ein Schuppen mit Flachdach, stehend zwischen den beiden vorgenannten Scheunen. Insgesamt ist ausweislich des Gutachtens der bauliche Zustand schlecht. Es besteht umfassender Renovierungs- und Sanierungsbedarf in nahezu allen Bereichen des Gebäudekomplexes.

Verkehrswert:

81.500,00 €

 

 

 

Lfd. Nr. 8

Lt. Gutachten handelt es sich um ein freistehendes zweigeschossiges Einfamilienhaus (Hengstbacherhof 5), wahrscheinlich nicht unterkellert, mit ausgebautem Dachgeschoss. Der bauliche Zustand ist befriedigend. Dieses Flurstück = Fl.St. 937/2 bildet  mit dem Fl.St. 985/4 (lfd. Nr. 9) eine wirtschaftliche Einheit.

Ausweislich des Gutachtens ist das Objekt Hengstbacherhof 5 (Hofanlage; Wohnhaus, Scheune) im Verzeichnis der Kulturdenkmäler der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz gelistet, vgl. Bl. 8 des Gutachtens.

Verkehrswert:

26.126,00 €

 

 

 

Lfd. Nr. 9

Lt. Gutachten handelt es sich um eine Scheune in massiver Bauart, errichtet 1839. Die Flurstücke 985/4 und 937/2 (lfd. Nr. 8) bilden eine wirtschaftliche Einheit

Verkehrswert:

109.226,00 €

 

 

 

Lfd. Nr. 10

Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche.

Verkehrswert:

990,00 €

 

 

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 25.04.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Beschlagnahme: 25.04.2025

 

Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.

 

Aufforderung:

 

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

 

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

 

Hinweis:

 

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

 

Gericht: Amtsgericht Rockenhausen
Aktenzeichen: 0002 K 0023/ 2025
Versteigerungstermin: am 22.07.2026 um 09:00 Uhr
Versteigerungsort: Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen, Sitzungssaal 1

Kategorie(n): Sonstiges

PLZ/Ort: 67822 Bayerfeld-Steckweiler, Rheinland-Pfalz

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